Arbeitsweise
Klärung Jugendhilfebedarf im Übergang Schule – Beruf § 13 SGB VIII Voraussetzung für die gemeinsame Arbeit ist die Motivation der jungen Menschen, einen beruflichen Weg einzuschlagen. Das IBZ-Jugend nutzt ressourcenorientierte Beratungsgespräche zur einzelfallbezogenen Diagnose, zum beruflichen Profiling und zur Zielentwicklung. Ein fachlicher Austausch mit Betreuern und Netzwerkpartnern liefert dabei weitere wichtige Informationen. Die Zusammenschau und …